Fit4Conflicts

Professionelle therapeutische Begleitung in Einzel- und Paarsitzungen




PAARTHERAPIE * EINZELTHERAPIE 

Die Gesprächssitzungen finden individuell nach Absprache statt. Sie haben die Möglichkeit, diese persönlich vor Ort in meiner Praxis oder aber virtuell als sichere Videokonferenz per RED connect mit mir abzuhalten. Alle notwendigen Details dazu können im Vorfeld telefonisch besprochen werden.

In unserer gemeinsamen Arbeit beziehe ich mich auf eine phänomenologische Sichtweise und führe mit Ihnen prozess- und lösungsorientierte Gespräche. Hierbei nehme ich immer wieder eine systemische Sichtweise ein. 

Meine Arbeit richtet sich an Menschen mit

  • Angststörungen, Traumata und Depressionen
  • Krisen und Konflikten in Partnerschaft und Familie
  • Krisen und Konflikten in der Schule und im Berufsleben
  • einem erhöhten Aggressions- und/oder Gewaltpotential


KOSTEN UND DAUER DER SITZUNGEN:

  • Paarsitzung à 90 Minuten: EUR 140,--
  • Einzelsitzung à 60 Minuten: EUR 80,--


Das Honorar wird nach jeder Sitzung abgerechnet. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag bar oder kontaktlos mit Ihrer EC-Karte, Kreditkarte, per GooglePay oder ApplePay zu bezahlenSie erhalten für jede durchgeführte Sitzung eine ordentliche Rechnung als Zahlungsbestätigung. 

BITTE BEACHTEN SIE:

Als freie Therapeutin richte ich meine Dienstleistung an Selbstzahler. Dies bedeutet, dass die Behandlungskosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. 

In manchen Fällen kann es möglich sein, dass eine private Krankenversicherung (anteilig) Kosten übernimmt. Sollten Sie privat versichert sein, so prüfen Sie dies bitte vorab mit Ihrer für Sie zuständigen Krankenkasse. Kosten einer Paartherapie werden grundsätzlich nicht von den Kassen übernommen.

Hier können Sie sich bei Bedarf über eine Zusatzversicherung für diverse Privatleistungen informieren. Detaillierte Informationen für eine Zusatzversicherung Psychotherapie finden Sie hier.

Kosten einer Psychotherapie im medizinisch notwendigen Sinne sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (§ 33 EStG).